Teilverkauf einer Firma

Ist vom Verkauf eines Unternehmens die Rede, dann ist meist der Gesamtverkauf an eine andere Person bzw. an eine andere Firma gemeint. In der Mehrheit der Fälle trifft die Vereinfachung zu, da es sich bei den meisten Transaktionen um 100%-Verkäufe handelt. Allerdings gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl von KMU-Verkäufen, bei welchen „nur“ eine Mehrheit verkauft wird. Der Verkäufer behält in diesen Fällen eine Minderheit und verbleibt meist auch operativ in der Firma. Im folgenden Beitrag soll es um die Chancen und Herausforderungen gehen, die der Teilverkauf einer Firma mit sich bringt.
 

Die Herausforderungen

Ein KMU verkaufen ist eine anspruchsvolle Sache. Dies gilt schon ohne Einschränkung, wenn es um einen 100%-Verkauf geht. Man muss eine Person oder Firma finden, die sich fachlich und menschlich bzw. kulturell als Inhaber eignet, über das notwendige Kapital verfügt und den Willen zur Übernahme hat. Sodann muss man sich mit dieser Person bzw. Firma noch auf einen Kaufpreis und die übrigen Konditionen verständigen.

Allen diesen Herausforderungen begegnet man auch, wenn es um den Teilverkauf einer Firma geht. Es kommen aber noch weitere Erschwernisse dazu. Da ja der Verkäufer Anteile und somit ein finanzielles Interesse an der Firma behält, muss er sich den Käufer noch genauer anschauen. Teilt er die Vision und die strategischen Vorstellungen des Verkäufers? Passen Käufer und Verkäufer menschlich so gut zusammen, dass sie gemeinsam eine Firma führen können? Wer nimmt welche Rollen ein?

Der Verkäufer findet sich nach dem Teilverkauf der Anteilsmehrheit als Minderheitsgesellschafter wieder. Dies bedeutet eine Reduktion seines Einflusses. Je nach der statutarischen und vertraglichen Ausgestaltung der Partnerschaft kann der Käufer den Verkäufer künftig überstimmen. Das Halten einer Minderheit bedeutet auch, dass man einen äusserst illiquiden Vermögenswert hält. Wer kauft schon am freien Markt eine Minderheitsbeteiligung an einer Firma?
 

Die Chancen

Ein KMU zu verkaufen ist u.a. deshalb so schwer, weil der Abgang des Inhabers fast immer einen schwerwiegenden Know-how-Verlust darstellt. Dies verunsichert manchen Kaufinteressenten und veranlasst ihn, von einer Übernahme abzusehen. Selbst vertraglich zugesicherte Einarbeitungs- und Übergabeperioden vermögen viele nicht zu überzeugen. Für solche Fälle kann der Teilverkauf einer Firma die ideale Lösung sein. Der Verkäufer bleibt an das Unternehmen gebunden und hat ein ureigenes finanzielles Interesse daran, dass der Betrieb floriert. Gegenüber den Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern wird mit einer Teilhaberschaft des Verkäufers Stabilität signalisiert. Das Risiko von signifikanten Kunden- und/oder Mitarbeiterabgängen wird minimiert.

Für den Verkäufer kann ein Teilverkauf vor allem dann eine Chance darstellen, wenn der Käufer die Firma einen Schritt weiterbringen kann. Dies kann in Form von zusätzlichem Investitionskapital geschehen oder (bei einer Firma als Käuferpartei) in Form von Synergien. Vermag der Käufer die Firma zu expandieren, dann wird aller Voraussicht nach der Unternehmenswert gesteigert. Der beim Verkäufer verbliebene Anteil steigt somit auch im Wert.
 

Praxistipps

Wann lohnt sich der Teilverkauf einer Firma und was ist konkret zu beachten?

In der Praxis kommt ein Teilverkauf einer Firma vor allem dann in Frage, wenn der Unternehmenswert hauptsächlich im Know-How und/oder in immateriellen Werten steckt. Dies ist typischerweise bei Dienstleistungsfirmen der Fall, die vom Wissen und der Kompetenz des Inhabers und der Schlüsselmitarbeiter abhängen. Bei Geschäftsmodellen mit viel materieller Substanz (z.B. Produktionsfirmen) und/oder tiefer Know-How-Barriere (z.B. Handelsfirmen) ist eher ein 100%-Verkauf anzuraten.

Bei einem Teilverkauf ist einiges zu beachten. Der Verkäufer sollte:

  • sich ein Veto bei wichtigen Entscheiden ausbedingen;
  • ein Einsichtsrecht in die Buchhaltung durchsetzen;
  • eine Verkaufsoption für seine Anteile verlangen (üblicherweise nach einer Sperrfrist)

Der Käufer seinerseits sollte:

  • sich ein Vorkaufsrecht für die Anteile des Verkäufers vorbehalten;
  • die Rolle und die Aufgabengebiete des Verkäufers von Beginn weg genau festlegen.