Die Bedeutungen des Eigenkapitals einer Gesellschaft

In der Welt der Unternehmensvermittlung begegnet man allenthalben dem Begriff «Eigenkapital». Bei der Finanzierung des Firmenkaufs wird damit der finanzielle Betrag bezeichnet, den ein potenzieller Käufer für die Übernahme aufbringen kann. Wenn es aber um die Zahlen des Unternehmens geht, dann zielt der Begriff auf die Bilanzgrösse «Eigenkapital» ab. Während das erste Konzept den meisten Leuten intuitiv klar ist und keiner weiteren Erklärung bedarf, scheint es beim bilanziellen Eigenkapital weitverbreitete Missverständnisse und Unklarheiten zu geben. Mit diesem Beitrag sollen diese beseitigt und die verschiedenen Bedeutungsinhalte des Begriffs «Eigenkapital» erhellt werden.

 

Buchhalterische Grösse

Zunächst kann das Eigenkapital als buchhalterische Grösse begriffen werden. Aus dieser Perspektive ist das Eigenkapital eine sich ständig verändernde Auffanggrösse, die aus der Differenz zweier anderer Grössen resultiert:

Eigenkapital = Total Vermögenswerte – Total Verbindlichkeiten

Wenn die Vermögenswerte zunehmen und/oder die Verbindlichkeiten abnehmen, dann wächst das Eigenkapital und umgekehrt.

Die buchhalterische Grösse Eigenkapital wird in Kennzahlen zur Berechnung und Illustration der finanziellen Solidität (z.B. Eigenkapitalquote = Eigenkapital/Total Passiven) oder der Rentabilität (z.B. Eigenkapitalrendite = Reingewinn/Eigenkapital) verwendet.

Das um die stillen Reserven bereinigte Eigenkapital kommt dem Substanzwert des Unternehmens gemäss der Substanzwertmethode gleich.

 

Rechtliche Grösse

Das Eigenkapital wird gelegentlich mit dem Grundkapital (Aktienkapital bei Aktiengesellschaften, Stammkapital bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung) verwechselt. Das Grundkapital ist eine Teilmenge des Eigenkapitals, welche als rechtliche Schranke dient. Sobald die Deckung des Grundkapitals einen gewissen Prozentsatz unterschreitet (d.h. sobald die Vermögenswerte der Gesellschaft die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mehr um einen bestimmten Prozentsatz des Grundkapitals übersteigen), dann greifen die Bestimmungen des Artikels 725 des Obligationenrechts, welche die Organe der Gesellschaft zum Handeln verpflichten. Das Grundkapital als Teilmenge des Eigenkapitals fungiert hier als Schranke mit dem Zweck die Gläubiger der Gesellschaft vor einem finanziellen Verlust zu schützen.

Die anderen Bestandteile des Eigenkapitals sind neben dem Grundkapital die folgenden:

Gesetzliche Reserven (sind aus den Jahresgewinnen bis zu einem gewissen Betrag als zusätzlicher Puffer für schlechte Zeiten anzuhäufen);

Statutarische bzw. freie Reserven können vom Unternehmen zusätzlich zu den gesetzlichen Reserven als weitere Puffer angehäuft werden;

Gewinnvorträge (nicht ausgeschüttete Jahresgewinne früherer Geschäftsjahre);

– Zudem bestehen Sonderformen des Eigenkapitals, die speziell ausgewiesen werden müssen wie das Agio (wenn bei Zeichnung der Anteile mehr als der Nennwert einbezahlt worden ist), die Aufwertungsreserve (wenn unterbewertete Aktiven zwecks Beseitigung einer Unterbilanz aufgewertet werden), etc.

 

Betriebswirtschaftliche Grösse

Aus betriebswirtschaftlicher Warte steht das Eigenkapital für Risikokapital, welches dem Unternehmen finanzielle und unternehmerische Freiheit sowie Flexibilität verleiht. Je höher das Eigenkapital (v.a. in Relation zum Fremdkapital), umso «freier» kann das Unternehmen agieren. Aus (betriebs-)wirtschaftlicher Sicht wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um formelles Eigenkapital handelt oder um wirtschaftliches Eigenkapital. Als wirtschaftliches Eigenkapital werden Fremdkapitalpositionen bezeichnet, welche de facto dieselbe Funktion einnehmen wie das Eigenkapital (z.B. ein nachrangiges Darlehen eines Gesellschafters, welches im Falle einer negativen geschäftlichen Entwicklung Verluste absorbieren und die Ansprüche der übrigen Gläubiger schützen würde).

 

Fazit

Die absolute und relative Höhe des formellen und wirtschaftlichen Eigenkapitals einer Gesellschaft lässt wertvolle Rückschlüsse auf dessen Solidität und Rentabilität zu. Wichtig zu verstehen ist, dass es sich bei dieser Zahl um eine reine Verhältniszahl handelt. Wenn die Gesellschaft ein Eigenkapital von X hat, dann bedeutet das einzig und allein, dass das Total der Vermögenswerte das Total der Verbindlichkeiten um den Betrag X überschreitet. Das Eigenkapital ist kein Geldbetrag auf einem Konto und sagt nichts darüber aus, wie viele flüssige Mittel die Gesellschaft hat oder wie sich die Vermögenswerte zusammensetzen. Diese Informationen sind auf der linken Seite der Bilanz, auf der Aktiven-Seite, zu finden.