Firma steuerfrei verkaufen

Seine Firma steuerfrei verkaufen – in der Schweiz geht das. Im folgende Beitrag wird erklärt, was dabei zu beachten ist. Da Personen- und Kapitalgesellschafen steuerlich unterschiedlich behandelt werden, werden sie separat angeschaut.

Verkauf von Personengesellschaften

Personengesellschaften werden als Asset-Deal verkauft. Das heisst, dass Aktiven und Passiven auf den Käufer übertragen werden. Eine Übertragung der Gesellschaft als solche ist ausgeschlossen, da Personengesellschaften keine Körperschaften sind. Daraus folgt, dass eine Personengesellschaft mit bzw. nach dem Verkauf liquidiert wird. Der Liquidationsgewinn (die Differenz zwischen Verkaufswert und Buchwert der verkauften Aktiven und Passiven) unterliegt der Einkommensbesteuerung. Die AHV ist ebenfalls geschuldet. In den meisten Fällen wird die Mehrwertsteuer mittels Meldeverfahren erledigt. Ergebnis ist eine Belastung des Verkaufserlöses, die oft 40 Prozent oder mehr beträgt. Für Verkäufer von über 55 Jahren sind Erleichterungen vorgesehen. Man kann aber festhalten, dass die Steuerfolgen beim Verkauf von Personengesellschaften schwer wiegen.

Personengesellschaften umwandeln

Die Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft beugt dieser Steuerbelastung vor. Wieso? Weil der Kapitalgewinn aus der Veräusserung von Aktien bzw. Stammanteilen steuerfrei ist. Vorausgesetzt, dass die Umwandlung mindestens 5 Jahre vor dem Verkaufszeitpunkt erfolgt ist. Hier zeigt sich, dass sich die Planung des Firmenverkaufs lohnt.

Verkauf von Kapitalgesellschaften

Der Verkauf von Aktien bzw. Stammanteilen ist steuerfrei. Trotzdem sind Steuerthematiken zu beachten. Gewinnvorträge bergen beispielsweise Steuerrisiken. Ist der Käufer nicht bereit, diese mitzukaufen, müssen sie vor dem Verkauf ausgeschüttet werden. Steuern in empfindlicher Höhe können die Folge sein. Umgehungstatbestände sollten ebenfalls gemieden werden. Die Besteuerung aus indirekter Teilliquidation sei als Beispiel erwähnt. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn der Käufer Gewinnvorträge übernimmt und diese innert 5 Jahren ausschüttet, um den Kaufpreis zu refinanzieren. Die Steuerbehörden werten dies als Umgehung der Einkommenssteuer und bitten den Verkäufer nachträglich zur Kasse. Zum Schutz des Verkäufers muss die indirekte Teilliquidation im Kaufvertrag geregelt und ein Rückgriff auf den Firmenkäufer eingebaut werden. Verfügt die Kapitalgesellschaft über eine Immobilie, die mitverkauft werden soll, oder ist sie in eine Holdingstruktur eingebettet, sind weitere steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Zudem sind gewisse Punkte beim Arbeitsverhältnis des Verkäufers zu berücksichtigen, wenn er nach dem Verkauf für die Gesellschaft tätig bleibt.

Fazit

Es lohnt sich, den Unternehmensverkauf früh zu planen. Gerade beim Thema Steuern zahlt sich dies in klingender Münze aus. Angesichts der Komplexität ist die Beiziehung eines Fachmanns zu empfehlen. Eine Firma steuerfrei verkaufen ist in der Schweiz noch möglich – nutzen Sie dieses Privileg.